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Stand: Oktober 2026

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB gelten für alle Offerten, Lieferungen und Arbeiten von veloport, Patrick Moser, Treuackerstrasse 38, 9000 St. Gallen (nachfolgend «veloport»).

1. Geltungsbereich

Die AGB gelten für alle Verträge über Planung, Herstellung, Lieferung und Montage von Velounterständen und Zubehör. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn veloport sie schriftlich bestätigt. Ergänzend gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts über den Werkvertrag (Art. 363 ff. OR).

2. Offerte und Vertragsabschluss

Die Preise im Konfigurator und auf der Website sind unverbindliche Richtpreise. Verbindlich ist die schriftliche Offerte von veloport. Sie ist 30 Tage gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung von veloport zustande (E-Mail genügt).

3. Preise und Mehrwertsteuer

Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken. veloport ist derzeit nicht mehrwertsteuerpflichtig, es wird keine MwSt verrechnet. Wird veloport während der Vertragsdauer mehrwertsteuerpflichtig, kann die gesetzliche MwSt auf den noch nicht erbrachten Leistungen zusätzlich verrechnet werden. Lieferung, Montage, Fundament- und Elektroarbeiten sind nur im Preis enthalten, wenn sie in der Offerte ausdrücklich aufgeführt sind.

4. Zahlungsbedingungen

Mit der Auftragsbestätigung ist eine Anzahlung von 30 % des Auftragswerts fällig. Der Restbetrag ist innert 10 Tagen nach Abnahme zahlbar. Bei Zahlungsverzug kann veloport einen Verzugszins von 5 % pro Jahr verlangen (Art. 104 OR).

5. Lieferfristen

Liefer- und Montagetermine werden gemeinsam vereinbart. Sie setzen voraus, dass die Anzahlung eingegangen ist und die Mitwirkungspflichten des Kunden erfüllt sind (Ziffer 7). Verzögerungen durch Lieferanten, Witterung oder höhere Gewalt berechtigen den Kunden nicht zu Schadenersatz. veloport informiert den Kunden umgehend.

6. Lieferung und Montage

Lieferung und Montage werden individuell offeriert. Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort mit einem Lieferfahrzeug erreichbar ist und genügend Platz für die Montage besteht. Mehraufwand durch erschwerten Zugang, Wartezeiten oder nicht bereite Fundamente wird nach Aufwand verrechnet.

7. Mitwirkung des Kunden

8. Abnahme

Nach der Montage wird das Werk gemeinsam abgenommen und die Abnahme schriftlich festgehalten. Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Abnahmetermin oder nutzt er das Werk, gilt es als abgenommen. Bei Selbstabholung gilt das Werk mit der Übergabe als abgeliefert.

9. Gewährleistung (Garantie)

veloport gewährleistet, dass das Werk die vereinbarten Eigenschaften hat und fachgerecht ausgeführt ist.

10. Haftung

veloport haftet für Schäden, die es vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit, für indirekte Schäden und Folgeschäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Vorbehalten bleiben die zwingenden Bestimmungen des Produktehaftpflichtgesetzes.

11. Eigentumsvorbehalt

Gelieferte Teile bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von veloport. veloport ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Register eintragen zu lassen.

12. Rücktritt

Tritt der Kunde nach der Auftragsbestätigung vom Vertrag zurück, schuldet er die bereits erbrachten Leistungen, bestellte Materialien sowie eine angemessene Entschädigung (Art. 377 OR).

13. Datenschutz

veloport bearbeitet Personendaten nur zur Abwicklung von Anfragen und Aufträgen. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand ist St. Gallen. Für Konsumentinnen und Konsumenten bleiben die zwingenden Gerichtsstände nach der Zivilprozessordnung vorbehalten.

veloport · Patrick Moser · Treuackerstrasse 38 · 9000 St. Gallen · info@veloport.ch · +41 79 623 27 00